zu ihrer information

niederdorfer amtsblatt

Bekanntmachungen der Gemeinde Niederdorf ab 01.08.2022 in elektronischer Form

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederdorf hat in seiner Sitzung am 20.06.2022 eine neue Bekanntmachungssatzung beschlossen.
Damit ergeben sich folgende Änderungen bezüglich der Veröffentlichung der Bekanntmachungen:

Im „Niederdorfer Amtsblatt“ werden alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde elektronisch veröffentlicht.

Der „Stollberger Stadtanzeiger“ dient als Informations- und Mitteilungsblatt, in diesem werden die öffentlichen Bekanntmachungen weiterhin als Information für Sie bereitstehen.

Es besteht die Möglichkeit im Gemeindeamt der Gemeinde Niederdorf sowie im Rathaus der Stadt Stollberg während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht zu nehmen oder unentgeltlich einen Ausdruck zu erhalten.

Einen festgelegten regelmäßigen Erscheinungstermin gibt für das elektronische Amtsblatt nicht. Die Bekanntmachungen erfolgen entsprechend des Bedarfs.

Ortsübliche Bekanntgaben erfolgen wie bisher im Schaukasten vor dem Gemeindeamt. 

zum Nachlesen

Gemeindeblatt

Stollberger Stadtanzeiger

Der Stollberger Stadtanzeiger ist das Informations-und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Stollberg und der Gemeinde Niederdorf.
Er erscheint einmal im Monat.


Redaktions- und Erscheinungstermine 2025: Änderungen vorbehalten!

01.2025  I  RS: Fr, 16.01.2026  I  ET: Sa, 31.01.2026

02.2025  I  RS: Fr, 13.02.2026  I  ET: Sa, 28.02.2026

03.2025  I  RS: Fr, 13.03.2026  I  ET: Sa, 28.03.2026

04.2025  I  RS: Fr, 10.04.2026  I  ET: Sa, 25.04.2026

05.2025  I  RS: Fr, 15.05.2026  I  ET: Sa, 30.05.2026

06.2025  I  RS: Fr, 12.06.2026  I  ET: Sa, 27.06.2026

07.2025  I  RS: Fr, 10.07.2026  I  ET: Sa, 25.07.2026

08.2025  I  RS: Fr, 14.08.2026  I  ET: Sa, 29.08.2026

09.2025  I  RS: Fr, 11.09.2026  I  ET: Sa, 26.09.2026

10.2025  I  RS: Fr, 09.10.2026  I  ET: Sa, 24.10.2026

11.2025  I  RS: Do, 12.11.2026  I  ET: Sa, 28.11.2026

12.2025  I  RS: Fr, 04.12.2026  I  ET: Sa, 19.12.2026

RS = Redaktionsschluss
ET= Erscheinungstermin


Hinweise:

Beiträge für den Stollberger Stadtanzeiger sind spätestens zum Redaktionsschluss in der Stadtverwaltung Stollberg unter der E-Mail-Adresse stadtanzeiger@stollberg-erzgebirge.de oder als Worddatei abzugeben.

Die Redaktion behält sich vor, Text und Bildmaterial nach verfügbarem Platz zu veröffentliche