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Jährlich wird im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20 000 Haushalte) von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule und Quellen des Lebensunterhalts befragt wird. In den Mikrozensus sind auch international abgestimmte Fragen integriert, mit denen man zum Beispiel die Arbeitsmarktbeteiligung, Einkommen und Lebensbedingungen der Menschen in Europa vergleichen kann. Das Frageprogramm 2024 enthält außerdem zusätzliche Fragen zum Pendlerverhalten von Schülern, Studenten und erwerbstätigen Personen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder auch persönlich vor Ort. Im Jahr 2023 nutzten rund 65 Prozent der Haushalte diesen zeitsparenden Erhebungsweg. Die eingesetzten Erhebungsbeauftragten sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken. Erste Ergebnisse aus dem Mikrozensus 2022:
• 44 % der Haushalte in Sachsen sind Singlehaushalte
• In rd. 20 % der Haushalte lebt mind. ein Kind unter 18 Jahren
• 53 % der erwerbstätigen Personen sind männlich, 47 % weiblich
Weitere Informationen zum Mikrozensus erhalten Sie unter www.mikrozensus.de
Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 – 33-2100
mikrozensus2020@statistik.sachsen.de
Am Mittwoch, den 19.07.2023 konnte die Gemeinde Niederdorf nun auch die erneuerte elektronische Sirene in Betrieb nehmen. Diese befindet sich nach wie vor auf dem Dach des ehem. Landratsamtes (Flüchtlingsunterkunft) in Niederdorf. Die Planungen und deren Umsetzungen dauerten fast 2 Jahre an und konnten nunmehr vollständig abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um eine elektronische Sirenenanlage ECN 600-D mit 4 Hörnern, welche eine Schalleistung von 109db auf 30m hat. Ein besonderer Vorteil ist der integrierte Lautsprecher, welcher es möglich macht, zusätzlich zu den Warntönen auch Durchsagen mit verschiedenen Warntexten abzuspielen. Angesteuert wird die Sirene von der Leitstelle Chemnitz, es ist aber auch möglich lokale Sprachdurchsagen vor Ort aufzunehmen und abzuspielen. Mit den neuen Sirenenanlagen sollen im Fall einer Katastrophe alle im Umkreis befindlichen Personen frühzeitig gewarnt werden. Auch die Freiwillige Feuerwehr Niederdorf wird nach wie vor bei einem Einsatz über Sirene alarmiert.
Anhand der Übersicht kann man die Bedeutung der unterschiedlichen Sirenensignale entnehmen. Verhaltensregeln und Informationen für den Katastrophenfall befinden sich auf der Seite des Landratsamtes Erzgebirgskreis unter www.erzgebirgskreis.de/katastrophenschutz, welche stets aktuell gehalten und eingesehen werden können.
Gefördert wurde die Maßnahme durch Finanzhilfen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
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